Verein
GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG... ... der Freiwillige Feuerwehr Kleinochsenfurt
Aus dem Protokollbuch:
Kleinochsenfurt 20. August 1885 Gründung freiwlg. Feuerwehr betrf.
Auf Anrechung deß H. Lehrer Lei pold wurde heute im Beisein des Herrn Bezirksvertreters Herbig von Ochsen furt und der Gem.Verwalt. Hier, eine freiwillige Feuerwehr gegründet und traten am gleichen Tage 30 Mittglieder dazu bei. Es wurde gleich zur Wahl der Commandanten und Führer geschritten und wurden einstimmig Herr Frz. Kat zenberger als I. Commandant Joseph Ullrich als II Commdt Herr Lehrer Lei pold als Schriftführer und Valentin Rü ckert als Zeugwart gewählt.
Die Feuerwehr wurde in III Zügen eingetheilt. Steiger, Spritzen und Ret tungs Mannschaft, jeder Zug wählte unter sich als Führer
I. Steiger Adam Ullrich
II. Spritzen Valentin Rückert
III. Retter Heinrich Jakob
Auszüge aus der Satzung
§ 1 Gründung
bildet sich hier ein Verein mit dem Namen „Freiwillige Feuerwehr Kleinochsenfurt“ dessen Zweck that kräftige Bekämpfung der Feuersgefahr, wie die Rettung von Menschenleben und Eigenthum ist. Er übernimmt nach Kräften den hiesigen und auswärtigen Feuerlösch-Anstalten.
§ 2 Mitglieder
Diese freiwillige Feuerwehr besteht aus dienstthuenden Mitgliedern, wel che unbescholtene, kräftige Männer sind, die hier wohnen und die Hilfeleis tung bei Bränden als eine Ehrensache ansehen und bethätigen.
§ 8 Dienstvorschriften
Im Allgemeinen wird in Betreff des Dienstes der Feuerwehr bestimmt.
1) Alle Arbeiten sind mit Ruhe und Besonnenheit auszuführen.
2) Alles Rufen und Lärmen ist strengstens untersagt.
3) Alle Anwendungen und Befehle der Vorgesetzten sind unweigerlich auszuführen. Gegenreden im Dienste dürfen niemals stattfinden; vielmehr ist jeder dem nächsten Vorgesetzten unbedingt Gehorsam schuldig.
§ 10 Strafen
Bei Vernachlässigung des Dienstes der Außerachtlassung der bestande nen Dienstvorschriften erfolgt je nach Maßgabe des Falles.
a) Verweis von der Rotte oder der gesammten Mannschaft durch den Hauptmann
b) Geldstrafe bis zu einer Reichs mark verhängt durch den Verwaltungs ausschuß. Bei Ungehorsam und Wider setzlichkeit gegen
Anordnungen der Vorgesetzten treten überdies art 368. Ziff 8 des Reichsstrafgesetzes Strafen an Geld bis zu 20 Thaler oder Haft bis zu 14 Tagen.
§ 11 Ausrüstung
Nach Beschluß der Gemeinde Verwaltung dahier vom 30. August 1885 übernimmt die Gemeindekasse daselbst.
Die Kosten zur Anschaffung von Aus rüstungsgegenständen der Mannschaf ten der freiwilligen Feuerwehr die noch nöthigen Löschrequisiten und stellt die vorhandenen derselben zur Verfügung, ist jedoch Eigenthümer derselben.
Jeder Feuerwehrmann hat bei frei willigem oder unfreiwilligem Austritte binnen 24 Stundten jedes Eigenthum der Feuerwehr an den Zeugwart abzuliefern.
Kleinochsenfurt am 30. August 1885 der Ausschuß der freiwilligen Feuerwehr
